Clubhaus öffnet am 6. Juli!

nachdem weitere Lockerungen vom Land beschlossen wurden und wir diese auch für umsetzbar halten, wollen wir unser Clubhaus  ab 6. Juli 2020 wieder öffnen.

Duschen zur Einzelbenutzung zugelassen.

Dazu sind folgende Verhaltensregeln und Maßnahmen zu beachten;

 

  • Die Öffnungszeit des Clubhauses wird bis auf weiteres auf 17:00 – 22:00 Uhr festgelegt
  • Die CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung sowie die aktuellen Hygienekonzepte sind einzuhalten
  • Der Clubhausdienst muss eine Maske tragen
  • Das Clubhaus muss mit Mund-Nasen-Schutz betreten und dieser bis zum Sitzplatz getragen werden
  • Der Zugang in den Gastraum ist markiert und erfolgt durch die Tür neben dem Eingang zu den Umkleideräumen
  • Es findet nur ein Thekenverkauf von Getränken statt – kein Essensangebot
  • Damit bei den Warteschlangen vor der Theke der Abstand von 1,5 Meter gewahrt bleibt, werden Bodenmarkierungen aufgeklebt
  • Vor dem Eingang in das Clubhaus wird eine Station zur Desinfizierung der Hände eingerichtet
  • Vor der Getränkebestellung muss sich jeder schriftlich registrieren. Dazu liegen neben der Theke entsprechende Unterlagen bereit: 
  • bei Mitgliedern reichen der Name, Vorname, Datum und die Uhrzeit
  • bei Gästen werden die vollständigen Kontaktdaten benötigt
  • Der Ausgang aus dem Gastraum erfolgt durch die Schiebetüre zur Terrasse 
  • Freie Sitzplatzwahl im Außenbereich (max. 10 Personen pro Gruppe)
  • Die Getränke sollen auf der Terrasse an den dafür vorgesehenen Sitzgelegenheiten eingenommen werden
  • Die Tische im Clubhaus werden nicht benutzt
  • Auf der Terrasse wird ein Korb für die Gläserrückgabe sowie eine Getränkekiste für leere Flaschen aufgestellt, dort sind die benutzten Gläser durch die Gäste hineinzustellen
  • In den Toiletten stehen Desinfektionsmittel bereit. Die Toilettenbenutzer sind aufgefordert, den Toilettenbereich sauber zu halten und Vorrichtungen und Gegenstände nach ihrer Benutzung zu desinfizieren.
  • Der Clubhausdienst ist für die Überwachung der Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregelungen zuständig

Im Gegensatz zur bisherigen Praxis ist der Clubhausdienst aufgrund der Corona bedingten Einschränkungen in diesem Jahr freiwillig. Es erfolgt zum Jahresende auch keine Belastung der Mitglieder, die keinen Clubhausdienst geleistet haben. Gleichwohl appelliert der Vorstand an alle Mitglieder, zumindest einen Clubhausdienst auf freiwilliger Basis zu übernehmen, um eine durchgehende Öffnung unseres Clubhauses sicher zu stellen. 

Der Plan zum Eintragen der Clubhausdienste hängt wie bisher neben der Zugangstüre aus. 

Die Clubhauskasse befindet sich wie bisher bei der Fa. Schoof und kann dort während der bekannten Öffnungszeiten vom Clubhausdienst abgeholt werden. Ebenso verweisen wir auf die gültige Clubhausdienstordnung.

Eine Mappe mit den Unterlagen für die Erfassung der Kontaktdaten der Clubhausbesucher ist vorbereitet und muss ebenfalls bei der Fa. Schoof abgeholt und zusammen mit der Kasse wieder zurückgebracht werden. Die ausgefüllten Kontaktdatenblätter verbleiben in der Mappe.

Mit Öffnung des Clubhauses stehen auch die Duschen zu Einzelbenutzung bereit. Dazu ist für eine ausreichende Belüftung der Duschräume zu sorgen. Die aktuellen Hygienevorschriften sind zu beachten. 

Ab sofort sind auch wieder Gäste auf unserer Anlage willkommen:

  • Gastspieler müssen, wie gewohnt, mit einem aktiven Mitglied spielen.
  • In der Liste der Gastspieler muss das Mitglied sowie der/die Gastspieler/in mit Datum und Uhrzeit eingetragen werden.
  • Die Gastspielgebühr beträgt wie bisher 5 €/Stunde und ist an den Clubhausdienst zu bezahlen bzw. im geschlossen Umschlag in den Briefkasten zu werfen. 

Ganz generell gilt: Maske tragen, Abstand halten, Hände desinfizieren und bleibt gesund.

 

Hagenbach, 1. Juli 2020

Der Vorstand

 


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