HALLENORDNUNG

Tennisverein 1975 Hagenbachmini_icon_pdf

Die Tennishalle wurde von den Mitgliedern des Tennisvereins Hagenbach mit erheblichem finanziellem Aufwand gebaut und in Stand gehalten. Von den Benutzern wird daher erwartet, dass sie die Halle und ihre Einrichtungen sauber halten und pfleglich behandeln. Auf diese Weise können sie dazu beitragen, das Geschaffene zu erhalten. Nachstehende Hallen- und Benutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Sie soll einen reibungslosen Betrieb gewährleisten und ihre Beachtung liegt somit im Interesse aller Benutzer.

1. Mit der Unterzeichnung eines entsprechenden Mietvertrages ist die Buchung für den Mieter verbindlich. Seitens des Vermieters erfolgt die Buchungsbestätigung durch Übersenden der Rechnung. Telefonisch reservierte Einzelstunden gelten ebenfalls als rechtsverbindlich gebucht. Das Spielen ist nur zu den angemieteten Zeiten erlaubt.

2. Die Mietpreise für die Nutzung eines Hallenplatzes entnehmen Sie der aktuellen Preisliste. Einzelstunden und 10er-Blocks müssen jeweils vor Spielbeginn und Abonnements gemäß der vorgeschriebenen Bedingungen bezahlt werden. Hiezu bitte den Betrag mit Bemerkung "Hallenmiete - Datum" auf das Konto 10 10 644 bei der Spk Germersheim-Kandel BLZ 548 514 40 überweisen. Der Vermieter ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn die Abonnementrechnungen nicht fristgerecht beglichen werden. Die Platzverteilung richtet sich nach dem aktuellen Belegungsplan.

3. Mietbeiträge können nicht zurückverlangt werden, wenn Stunden aus Gründen höherer Gewalt ausfallen oder nicht wahrgenommen werden können. Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Miete oder Einräumung von Nachholstunden, wenn der Mieter von ihm gebuchte Stunden ausfallen lässt. Das Betreten der Halle sollte mit möglichst trockenen Schuhen im Umkleidebereich und absolut trockenen Tennisschuhen auf dem Spielfeld betreten werden. Die Tennishalle darf nur mit sauberem, geeignetem Schuhwerk (Tennisschuhe mit Profilsohlen) bespielt werden. Das Spielen mit Joggingschuhen ist untersagt!

4. Eine Haftung bei Unfällen, Verlusten, Personen- und Vermögensschäden jeder Art innerhalb und außerhalb der Anlage - auch auf den Zufahrten oder Parkplätzen - ist ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen, Verlust an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen sowie Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen oder Fundgegenständen. Fundsachen sind beim 2. Vorsitzenden abzugeben.

5. Um eine Störung des Spielbetriebs zu vermeiden und wegen evtl. Unfallgefahr ist der Zutritt zur Tennishalle grundsätzlich nur Spielern gestattet. Kleinkindern ist das Betreten der Tennishalle nur in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten gestattet, die für sie die Haftung übernehmen.

6. Für den Zugang zur Tennishalle benötigen sie einen speziellen Hallenschlüssel. Diesen können Sie, ein gültiges Abonnement vorausgesetzt, beim 2. Vorstand in Empfang nehmen. Für einen Schlüssel wird ein Pfand von 30,-€ erhoben. Bitte achten Sie unbedingt bei verlassen der Tennishalle darauf, dass sowohl die Halle, als auch der Zugang zur Anlage ordnungsgemäß abgeschlossen ist und alle Lichter ausgeschaltet sind.

7. Fünf Minuten vor Ablauf der Zeit ist der Platz mit den dafür vorgesehenen Netzen Kreisförmig von außen nach innen abzuziehen und die Linien zu säubern.

8. Das Rauchen ist in der Tennishalle strengstens verboten. Fahrräder dürfen nicht in der Halle abgestellt werden. Die Hallenordnung gilt für alle Benutzer, Mieter und Mitspieler.

Die Heizung wird automatisch geregelt und schaltet sich in nicht genutzten Stunden ab. Für Stunden außerhalb der normalen Abonnements steht eine Taste zur temporären Aktivierung zur Verfügung. Jeder weiter Eingriff an der Heizungsanlage ist verboten. Bei Problemen mit Licht und Heizung wenden sie sich bitte an den 2. Vorstand oder den technischen Leiter.

Hagenbach 28.12.2010
2. Vorsitzender