Endlich! Es geht wieder los - aber mit Vorsicht!

Liebe Mitglieder des Tennisvereins Hagenbach,
nach einer Woche Vorlaufzeit können wir Euch mitteilen, dass ab Montag, 27. April 2020 die Plätze 1 und 4 zum Spielen freigegeben werden. 

Warum nur zwei Plätze? Aufgrund mehrerer Faktoren sind die Plätze noch nicht optimal für den Spielbetrieb vorbereitet, so dass wir vorerst mit den beiden „Besseren“ beginnen werden. Aufgrund der fehlenden Arbeitseinsätze war es uns leider nicht möglich die Plätze, vor den Beschränkungen, spielbereit zu machen. Unter den gegebenen Umständen sind wir froh überhaupt spielen zu dürfen. 

Um beim Spielbetrieb den gesetzlichen Vorgaben sowie denen des Tennisverbands Pfalz gerecht zu werden, haben wir Verhaltensregeln und Maßnahmen unten stehend zusammengefasst. Bitte haltet Euch an die festgelegten Regeln und Vorgehensweisen. Bei Verstößen oder der ersten Erkrankung kann und wird die Tennisanlage mit großer Wahrscheinlichkeit geschlossen.

Die „innere Einstellung“ sollte sein:  Kommen - Abstand wahren - Tennis spielen - direkt gehen - zu Hause duschen!!!

Ergänzend zu unseren Verhaltensregeln möchten wir noch auf folgendes hinweisen:

Werden bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt Verstöße gegen die Corona-Richtlinien festgestellt, wird uns der Spielbetrieb wieder untersagt.

Falls es hierdurch zu Bußgeldbescheiden gegen den Tennisverein kommen sollte, werden wir den/die Verursacher in Regress nehmen. 

Wir bitten Euch die Spielzeiten auf ein Minimum (vor allem bei stärkerer Frequentierung der Anlage) zu beschränken und sofern möglich auf nicht so stark nachgefragte Zeiten (vormittags, mittags) auszuweichen. Um jedem Mitglied (keine Gastspieler erlaubt) die Möglichkeit zu geben spielen zu können, ist es zwingend erforderlich die Plätze mittels unseres Platzbelegungssystems zu belegen. Es ist nicht gestattet eine andere Spielmarke, außer der Eigenen, zu verwenden.  Bei Zuwiderhandlung gelten die üblichen Regeln.  

Der Spielbetrieb kann nur unter Beachtung der oben genannten Verhaltensregeln sowie unter Einhaltung der 4. CoBeLVO aufgenommen werden, daher bitten wir um Eure Disziplin!!!

Vielen Dank für Euer Mitwirken!

Die Vorstandschaft 

Zusammenfassung der Verhaltensregeln und Maßnahmen

Liebe Mitglieder,
wie Ihr bereits alle mitbekommen habt, gehört Tennis zu den wenigen Sportarten, die in unserer derzeitigen Situation seit Montag, dem 20.4.2020 in beschränktem Maße wieder ausgeübt werden dürfen. Nach wie vor sind wir uns aber darüber bewusst, dass die Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus und damit die Gesunderhaltung unserer Mitglieder an oberster Stelle steht. Um die Organisation des Spielbetriebs unter den derzeitigen besonderen Bedingungen möglichst problem- und reibungslos zu gewährleisten, haben wir für unseren Tennisverein die folgenden Verhaltensregeln und Maßnahmen erstellt:  

Ganz wichtig zuallererst:
- Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von mind. 1,5m einzuhalten. 
- Zugang auf das Vereinsgelände haben nur Mitglieder! Besucher, Begleitpersonen oder Gastspieler haben keinen Zutritt. 
- Tennis ist nur im Freien möglich, die Halle darf nicht benutzt werden.Clubhaus, Umkleideräume, Sanitäranlagen und Toiletten bleiben geschlossen Der Kinderspielplatz ist geschlossen.
- Bis auf weiteres findet kein Mannschafts- und Jugendtraining statt. 
- Der Aufenthalt und die Kontakte auf der Tennisanlage sind auf ein Minimum zu beschränken. 
- Das Betreten/Verlassen der Tennisplätze und des Vereinsgeländes sollen zügig und auf direktem Weg erfolgen. 
- Das Tennisspiel ist nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig.  
- Der Spielbetrieb in der Gruppe (Hobbytruppe o.ä.) ist nicht erlaubt. 
- Der Spielbetrieb ist nur als Einzel zulässig (kein Doppel) und nur mit eigenen, markierten Bällen. ‚Fremde‘ Bälle können mit dem Schläger aufgehoben werden.  
- Direkte Kontakte mit Pflegegeräten sind zu vermeiden (Abziehmatten, -besen, Linienbesen); Geräte möglichst nur mit Handschuhen o.ä. angreifen. 
- Der Verzehr von Speisen und Getränken auf dem Vereinsgelände ist untersagt (ausgenommen sind selbst mitgebrachte Getränke während des Spielbetriebs). 
- Der Vorstand behält sich vor, bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln durch Mitglieder die Tennisanlage für den Spielbetrieb wieder zu schließen. 
Grundsätzliches: 
Der Tennissport ist eine der in RLP bevorzugten Sportarten bei der „Lockerung“. Bundesweit haben bis jetzt nur drei Länder dem Sport diese Chance eingeräumt. Dies ist eine einmalige und historische Chance für unsere Sportart. Bitte achtet konsequent auf die Einhaltung des Kontaktverbots und des Mindestabstands, sowie auf die Einhaltung der gebotenen Hygienemaßnahmen. Diese dienen immer noch der Vermeidung der weiteren Verbreitung des Virus. 
Oberste Priorität und Vorrang hat die Befolgung der Richtlinien:
- der Bundes- und Landesregierung   
- siehe 4. Corona-Bekämpfungsverordnung, auf www.tvpfalz.de
- der örtlichen Behörden, sowie der Ordnungs- und Gesundheitsämter 
Und bitte daran denken: bei Verstößen oder der ersten Erkrankung kann und wird die Tennisanlage mit großer Wahrscheinlichkeit geschlossen.  
 
Hagenbach, 24. April 2020
Die Vorstandschaft