Liebe Mitglieder,

kurz vor Beginn der Medenrunde 2021 hat der Verband, wie aus der Anlage ersichtlich,  eine Ablauf-, Nutzungs- und Hygieneempfehlungen aufgestellt. Diese wollen wir, mit Eurer Unterstützung, bestmöglich umsetzen und uns an die Vorgaben halten.

Des Weiteren steht der Öffnung unserer Clubhauses ab Mittwoch, 9. Juni 2021 nichts mehr im Wege. Vergleiche 22. CoBeLVO unter § 7.  Verzehr ist nur am Platz auf der Terrasse gestattet, Abholung an der Theke durch das Einbahnstraßensystem ist erlaubt.

 

Auszug aus der 22.CoBeLVO § 7

„Eine Bewirtung darf ausschließlich an Tischen mit festem Sitzplatz und unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen nach § 2 Abs. 1 erfolgen. Eine Bewirtung an der Theke ist nicht zulässig. Erlaubt ist lediglich das Abholen von Speisen und Getränken durch Gäste von der Theke zum anschließenden Verzehr am festen Sitzplatz. …“

 

Auszug aus der 22. CoBeLVO § 2

„(1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur gestattet 

1. alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands oder 

2. mit höchstens fünf Personen verschiedener Hausstände, 

wobei Kinder der jeweiligen Hausstände bis einschließlich 14 Jahre sowie geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben. …“

 

 

Folgende Punkte sind zwingend zu beachten:

- Clubhauskasse muss vor Ort sein (Abholung bei Fa. Schoof zu den Öffnungszeiten des Geschäfts)

- Anwesenheitsliste/Kontakterfassung ist zu führen (Überwachung durch Clubhausdienst)

- Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen 

o im Clubhaus

o Gang zu den Umkleiden und Toiletten

o Clubhausdienst während des gesamten Dienstes

- Reinigung des Tresens und der benutzten Gegenstände

- Mindestabstand ist einzuhalten

Clubhausdienst ist gleichzeitig Hygienebeauftragter! Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Hygienevorschriften des Landes Rheinland-Pfalz (Kreis Germersheim) sowie die Angaben des Tennisvereins Hagenbach 1975 e.V. ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften kann eine Person der Anlage verwiesen werden.

Clubhausdienstkalender hängt wie gewohnt aus.

Die Umkleiden, Duschen und Toiletten sind zur Einzelnutzung geöffnet.

Es wird weiterhin auf die derzeit gültige CoBeLVO und die damit verbundenen Vorschriften verwiesen.

Vielen Dank für Eure Mithilfe, auch gerne bei der Umsetzung der Auflagen!

Eure Vorstandschaft

Die Vorstandschaft informiert:

Liebe Mitglieder,
ab sofort kann wieder uneingeschränkt Doppel/Mixed mit Personen aus bis zu 5 Haushalten gespielt werden. Diese Regelung hängt aber weiterhin mit den aktuellen Inzidenzzahlen im Kreis Germersheim zusammen und kann sich kurzfristig wieder ändern.
Bitte beachtet die aktualisierten Corona-Bestimmungen, die auf unserer Anlage zwingend einzuhalten sind!
Unter anderem:

-  gilt weiterhin:  kommen - Abstand wahren - Tennis spielen - direkt gehen - zu Hause duschen!!!
- das Clubhaus und die sanitären Anlagen bleiben vorerst geschlossen, Toiletten dürfen im absoluten Notfall benutzt werden
- Mindestabstand auf dem Platz ist "regelmäßig" einzuhalten
- Mindestabstand außerhalb des Platzes von 1,5m ist einzuhalten
- verzichtet auf Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale 
- ...
Bitte nach dem Spielen die Plätze wieder ordentlich herrichten. Zuerst mit dem Holz die Löcher bearbeiten, anschließend mit dem Schleppnetz abziehen
und bei trockenem/warmen Wetter bitte die Plätze entsprechend wässern. 

Herzlichen Dank und viel Spaß beim Tennisspielen!

Die Vorstandschaft

Infos vom Tennisverband Pfalz: https://www.tvpfalz.de

Absage Sommercamp

Leider muss das Summer-Tennis-Camp 2020, für Kinder- und Jugendliche, wegen der aktuellen Situation abgesagt werden.

Freuen wir uns auf das Summer-Camp 2021 😊

 

 

Endlich! Es geht wieder los - aber mit Vorsicht!

Liebe Mitglieder des Tennisvereins Hagenbach,
nach einer Woche Vorlaufzeit können wir Euch mitteilen, dass ab Montag, 27. April 2020 die Plätze 1 und 4 zum Spielen freigegeben werden. 

Warum nur zwei Plätze? Aufgrund mehrerer Faktoren sind die Plätze noch nicht optimal für den Spielbetrieb vorbereitet, so dass wir vorerst mit den beiden „Besseren“ beginnen werden. Aufgrund der fehlenden Arbeitseinsätze war es uns leider nicht möglich die Plätze, vor den Beschränkungen, spielbereit zu machen. Unter den gegebenen Umständen sind wir froh überhaupt spielen zu dürfen. 

Um beim Spielbetrieb den gesetzlichen Vorgaben sowie denen des Tennisverbands Pfalz gerecht zu werden, haben wir Verhaltensregeln und Maßnahmen unten stehend zusammengefasst. Bitte haltet Euch an die festgelegten Regeln und Vorgehensweisen. Bei Verstößen oder der ersten Erkrankung kann und wird die Tennisanlage mit großer Wahrscheinlichkeit geschlossen.

Die „innere Einstellung“ sollte sein:  Kommen - Abstand wahren - Tennis spielen - direkt gehen - zu Hause duschen!!!

Ergänzend zu unseren Verhaltensregeln möchten wir noch auf folgendes hinweisen:

Werden bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt Verstöße gegen die Corona-Richtlinien festgestellt, wird uns der Spielbetrieb wieder untersagt.

Falls es hierdurch zu Bußgeldbescheiden gegen den Tennisverein kommen sollte, werden wir den/die Verursacher in Regress nehmen. 

Wir bitten Euch die Spielzeiten auf ein Minimum (vor allem bei stärkerer Frequentierung der Anlage) zu beschränken und sofern möglich auf nicht so stark nachgefragte Zeiten (vormittags, mittags) auszuweichen. Um jedem Mitglied (keine Gastspieler erlaubt) die Möglichkeit zu geben spielen zu können, ist es zwingend erforderlich die Plätze mittels unseres Platzbelegungssystems zu belegen. Es ist nicht gestattet eine andere Spielmarke, außer der Eigenen, zu verwenden.  Bei Zuwiderhandlung gelten die üblichen Regeln.  

Der Spielbetrieb kann nur unter Beachtung der oben genannten Verhaltensregeln sowie unter Einhaltung der 4. CoBeLVO aufgenommen werden, daher bitten wir um Eure Disziplin!!!

Vielen Dank für Euer Mitwirken!

Die Vorstandschaft 

Zusammenfassung der Verhaltensregeln und Maßnahmen

Liebe Mitglieder,
wie Ihr bereits alle mitbekommen habt, gehört Tennis zu den wenigen Sportarten, die in unserer derzeitigen Situation seit Montag, dem 20.4.2020 in beschränktem Maße wieder ausgeübt werden dürfen. Nach wie vor sind wir uns aber darüber bewusst, dass die Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus und damit die Gesunderhaltung unserer Mitglieder an oberster Stelle steht. Um die Organisation des Spielbetriebs unter den derzeitigen besonderen Bedingungen möglichst problem- und reibungslos zu gewährleisten, haben wir für unseren Tennisverein die folgenden Verhaltensregeln und Maßnahmen erstellt:  

Ganz wichtig zuallererst:
- Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von mind. 1,5m einzuhalten. 
- Zugang auf das Vereinsgelände haben nur Mitglieder! Besucher, Begleitpersonen oder Gastspieler haben keinen Zutritt. 
- Tennis ist nur im Freien möglich, die Halle darf nicht benutzt werden.Clubhaus, Umkleideräume, Sanitäranlagen und Toiletten bleiben geschlossen Der Kinderspielplatz ist geschlossen.
- Bis auf weiteres findet kein Mannschafts- und Jugendtraining statt. 
- Der Aufenthalt und die Kontakte auf der Tennisanlage sind auf ein Minimum zu beschränken. 
- Das Betreten/Verlassen der Tennisplätze und des Vereinsgeländes sollen zügig und auf direktem Weg erfolgen. 
- Das Tennisspiel ist nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig.  
- Der Spielbetrieb in der Gruppe (Hobbytruppe o.ä.) ist nicht erlaubt. 
- Der Spielbetrieb ist nur als Einzel zulässig (kein Doppel) und nur mit eigenen, markierten Bällen. ‚Fremde‘ Bälle können mit dem Schläger aufgehoben werden.  
- Direkte Kontakte mit Pflegegeräten sind zu vermeiden (Abziehmatten, -besen, Linienbesen); Geräte möglichst nur mit Handschuhen o.ä. angreifen. 
- Der Verzehr von Speisen und Getränken auf dem Vereinsgelände ist untersagt (ausgenommen sind selbst mitgebrachte Getränke während des Spielbetriebs). 
- Der Vorstand behält sich vor, bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln durch Mitglieder die Tennisanlage für den Spielbetrieb wieder zu schließen. 
Grundsätzliches: 
Der Tennissport ist eine der in RLP bevorzugten Sportarten bei der „Lockerung“. Bundesweit haben bis jetzt nur drei Länder dem Sport diese Chance eingeräumt. Dies ist eine einmalige und historische Chance für unsere Sportart. Bitte achtet konsequent auf die Einhaltung des Kontaktverbots und des Mindestabstands, sowie auf die Einhaltung der gebotenen Hygienemaßnahmen. Diese dienen immer noch der Vermeidung der weiteren Verbreitung des Virus. 
Oberste Priorität und Vorrang hat die Befolgung der Richtlinien:
- der Bundes- und Landesregierung   
- siehe 4. Corona-Bekämpfungsverordnung, auf www.tvpfalz.de
- der örtlichen Behörden, sowie der Ordnungs- und Gesundheitsämter 
Und bitte daran denken: bei Verstößen oder der ersten Erkrankung kann und wird die Tennisanlage mit großer Wahrscheinlichkeit geschlossen.  
 
Hagenbach, 24. April 2020
Die Vorstandschaft